Unterhaltsgewährung oder Unterhaltspflicht?Wie aus Liebe Geld gemacht wird

Das Thema: Unterhaltspflicht kennt mittlerweile jeder in Deutschland.

Die neue Düsseldorfer Tabelle– ein Richtwert zur Bemessung von Unterhaltsleistung ist gerade erst wieder in aller Munde. Zumindest präsent in den Köpfen zahlender Mütter oder Väter (Unterhaltspflichtige)  oder unterhaltsempfangenden Müttern und Vätern.

Wieviele Mütter und neuerdings auch Väter pochen auf Biegen und Brechen mit der Ausübung aller ihnen zur Verfügung stehender Mittel auf den in dieser Tabelle aufgeführten Betrag, ohne Rücksicht und Nachsicht, einfach, weil es diese Tabelle gibt.

Da werden  unterhaltspflichtige Mütter in die größte Existenzgefährdung ihres Lebens gestoßen, weil sie in den Jahren ihrer Mutterschaft nie oder nur in Teilzeit gearbeitet und sich überwiegend um Kind und Haus gekümmert haben. Nach einer für sie zu Ungunsten erfolgten Trennung und der daraus resultierenden Unterhaltspflicht sind sie nun gezwungen einen Vollzeit-Beschäftigung mit einem angemessenen, ihnen zumutbaren Einkommen zu erzielen, aus welchem Sie einen großen Teil nun für die Kinder als Unterhaltsleistung zu entrichten haben.

Was übrig bleibt, ist ein ein minimalistisches Leben unter der Last eines oft verübten Sorgerechtsentzugs und Umgangsverweigerung des sorgeberechtigten Vaters.

Auch viele Väter sind nach einer Trennung oder Scheidung unterhaltspflichtig für ihre Kinder geworden. Oft verbunden mit dieser „Pflicht“ ist auch ein Umgangsausschluss des Kindes oder einer Umgangsverweigerung der Mutter des Kindes zu dem unterhaltspflichtigen Vater.

Eine dieser Geschichten vom Schicksal betroffener Väter kennt jeder aus seinem Bekanntenkreis. Der Vater ist der Zahlvater, ackert und buckelt, trickst und windet sich wie er nur kann. Armes Schwein, kann man sagen.

Die wenigsten unterhaltspflichtigen Mütter aber outen sich und offenbaren, dass es ihnen mittlerweile genauso geht, wie früher dem „armen Schwein“.

Denn in der Tat sind die armen Schweine die Unterhaltspflichtigen. Und besonders arm sind diejenigen der Herde, die aufgrund von ihrer beruflichen Qualifikation oder ihrer Bildungsherkunft nicht in der Lage sind, ausreichend für sich und die unterhaltspflichtigen Kinder zu verdienen. 

Und so kommt es, dass mit der Trennung (wessen Schuld, warum sich getrennt wurde oder von wem die Trennung ausging, ist völlig unerheblich) in der Regel das gemeinsame Kind oder die gemeinsamen Kinder bei einem Elternteil verbleiben.

Früher war es überwiegend die Mutter, die alleinerziehend mit den Kinder zu Hause verblieben ist.

Im Jahr 2014 allerdings gibt es schon 404 000 alleinerziehend Väter.

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Anzahl der Alleinerziehende nach Geschlecht

Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/318160/umfrage/alleinerziehende-in-deutschland-nach-geschlecht/

Und dann wird Frau oder Mann schneller unterhaltspflichtig, als sie sich vorstellen kann.

Was viele nun nicht wissen, auch eine Mutter unterliegt dem Gesetz nach der Unterhaltspflicht.

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Im Folgenden wird erläutert, was darunter zu verstehen ist:

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Quelle: http://www.dejure.org

Aha. Eine Verwandte ist somit die Mutter oder der Vater des leiblichen oder adoptierten Kindes.

Verstanden.

Aber dann gibt es noch die Unterhaltsgewährung:

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Quelle: http://www.dejure.org

Das heißt, eine Mutter oder ein Vater kann seinem beim anderen Elternteil verbliebenen Kind den Unterhalt auch in anderer Art gestatten.

Ich denke hierbei an Zuwendung wie Nähe, Interesse, Zuneigung, Kontakt, Freizeitaktivitäten, Bildung, Fürsorge und ähnlichem.

 

Des Weiteren schreibt der Gesetzestext nicht vor, dass es eine Pflicht gibt, diesen Unterhalt zu leisten, sondern eine Kann- Regelung in Form der Gewährung.

Vermutlich ist es aber für ein Gericht viel zeitaufwendiger, die Unterhaltsgewährung in anderer Form zu benennen und die hier zu erbringende Leistung zu definieren. Das Gesetz sieht es zwar vor, eine Erfüllung dessen wird aber in den seltensten Fällen vollzogen.

Die Leistungsfähigkeit der oder des Unterhaltspflichtigen wird in §1603 BGB definiert:

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Wir wissen also, dass eine oder ein Unterhaltspflichtige(r) nur dann den Unterhalt zu gewähren hat, wenn sie oder er nicht seinen eigenen Unterhalt gefährdet.

Mit der Anwendung der Düsseldorfer Tabelle http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/die im Übrigen, der Vermerk sei mir erlaubt, nur eine KANN-Regelung ist und keine PFLICHT zur Erfüllung oder eine MUSS-Regelung, werden Unterhaltspflichtige Frauen und Männer bis an den Rande ihrer eigenen Existenz getrieben.

Der Selbstgehalt von 1080 Euro im Monat für Erwerbstätige (Stand 2015) ist also das, was einer Unterhaltspflichtigen Mutter oder einem Unterhaltspflichtigem Vater nach Abzug der Zahlung für den Unterhalt pro Kind verbleiben muss.

1080 Euro im Monat. 

Ich frage hiermit, wer möchte freiwillig von diesem Geld im Monat leben müssen und davon noch seine Miete und Lebenshaltungskosten begleichen wollen, obwohl sie oder er für dieses Geld ackern und knechten.

Ich will es nicht.

Ganz ehrlich!

Und ich sage auch, dass es Unrecht ist, wer unfreiwillig zu einer Trennung von Kind und Partner gezwungen wurde oder in die missliche Lage gekommen ist, zu diesem existenzvernichtenden Betrag verpflichtet oder gezwungen zu werden.

Keiner fragt mich, ob ich jemals unterhaltspflichtig werden wollte und ob ich von diesem Betrag leben möchte!

Ich sehe hier eine gravierende Einschränkung meiner Menschenrechte und meiner Lebensfreiheit.

Auch meine Würde ist unantastbar und es ist entwürdigend von diesem Betrag (Sie erinnern sich, es sind 1080 Euro im Monat, die Ihnen bleiben dürfen) mit der Aussicht auf eine 1- oder maximal 2 Zimmer-Wohnung ggf. ohne eigenen PKW trotz eines Durschchnittsjahresgehalt eines normalen Bürgers leben zu müssen.

Was kann also noch Schlimmeres passieren als das?

Nun ja, das ist ganz einfach:

Es kann sein, dass Ihnen das Gericht ein fiktives Einkommen unterstellt.

 

Dazu habe ich folgendes Zitat im Netz gefunden und ich betone an dieser Stelle auch, dass ich weder Väterfeindlich noch ProVäter eingestellt bin, sondern es mir um das widerfahrene Unrecht an sich geht:

„Fiktives Einkommen“ ist eines der bizarrsten richterlichen Erfindungen im deutschen Unterhaltsrecht.(…)“

„Fiktives Einkommen“ ist Geld, das weder existiert noch je erwirtschaftet wurde.“

Quelle: http://de.dfuiz.net/familienrecht/unterhalt/fiktives-einkommen/

Aber damit nicht genug, das Deutsche Gesetz unterstellt mir im schlimmsten Fall also ein fiktives Einkommen (in der Tat so bei mir geschehen) und verpflichtet mich zu einer Unterhaltsleistung aus diesem nicht existierenden Einkommen.

Die Folge ist, dass der sorgenberechtigte Vater (ich spreche natürlich von meiner eigenen Erfahrung), wenn er besonders daran interessiert ist, die Mutter seiner Kinder nicht nur physisch und psychisch zu zermürben,  zu entwürdigen und zu zerstören, auch finanziell und existenziell langfristig platt zu machen.

Kontosperrungen, Zwangsvollstreckungen, Kontopfändungen,  sind dann die Dinge, mit denen ich mich noch rumschlagen muss, aktuell wird meine private Rentenversicherung gepfändet, was soll’s, wer weiß ob ich je das Rentenalter erreiche.

Darüber hinaus ist auch ganz besonders beliebt, den unterhaltspflichtigen Ex-Partner mit einer Strafanzeige nach §170 StGB zu ärgern.

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Quelle: http://www.dejure.org

Es ist unerheblich zu erwähnen, dass

a) bei mir nichts zu holen ist

b) ich unterhalb des Selbstgehaltes liege

c) ich niemals die mir zu zahlenden Beträge jemals aufbringen kann, egal wie viel ich arbeite-es ist einfach unmöglich

d) diese Strafanzeige allein aus Hass und blinder Wut vorgenommen wurde und nicht aus wirklicher Bedürftigkeit der Kinder

e) der sorgenberechtigte Vater ein Einkommen von mehr als 3500 Euro netto im Monat zur Verfügung hat

f) die Zahlung der eventuellen Strafe aus dieser Straftat mit Geldstrafe geahndet wird- ach ja, wovon soll das gezahlt werden????

g) mit einer Strafanzeige Kosten für die entmutterte Mutter entstehen durch Anwalt etc, welche die Schuldenspirale nur noch weiter tiefer treibt

h) ein Eintrag im Bundeszentralregister bei einer möglichen Verurteilung jegliche neue Beschäftigungsaufnahme mit der Erzielung von genügend Einkommen für die unterhaltsberechtigten Kinder erschwert wird.

Fortsetzung folgt….

 

 

 

 

7 Kommentare Gib deinen ab

  1. Iris Vobbe sagt:

    Ich kann mich dem Hauptbeitag nebst KOMMENTAREN leider nur anschliessen. Bei mir kommt noch hinzu, dass ich nicht nur zur Zahlung von Unterhalt verknackt wurde, sondern zudem alleinerziehende Mutter bin, die wiederum für die gerade mal 7 – jährige Tochter nie Unterhalt bekommen hat noch bekommen wird. Mein Sohn ist nun 14 Jahre, wird mir nach allen Regeln der Kunst entfremdet durch den Vater und die Lebensgefährtin. Der Vater arbeitet im fünften Jahr nicht mehr, er miemt Bedürftigkeit bei den Ämtern, trotz Luxuskarre und dem Wohnen im Luxusbungalow in einem der teuersten Vierteln Hamburgs, alles natürlich nicht seins, sondern aus Papis Firmenvermögen finanziert. Mein Selbstbehalt liegt wegen Tochter bei ganzen 1400,-Euronen, dass heisst, wenn ich demnächst aus gesundheitlichen Gründen meinen Job verliere kann ich zusehen, wie meine Tochter und ich über die Runden kommen. Eine Erfüllte Mutterschaft habe ich mit durch erhöhte Erwerbsobligenheit bedingten 40 Stunden Job eh nicht . Dazu kommt noch, dass der an einer von mir vermuteten narzistisch perversen Persönlichkeitsstörung leidende Erzeuger und Kindbesitzer vor nichts halt macht, was mir schaden könnte. In den letzten zwei Monaten gab es bereits mal wieder drei unterschiedliche Anwaltsschreiben, allesamt mit dem Versuch mich psychisch zu destabilisieren. Dieser Mann, Vater meines Sohnes, hat keinerlei Skrupel, schreckt vor nix zurück, hat nur ein Ziel: meine Vernichtung in jeglicher Hinsicht. Mutterschaft in diesem Staat ist kein Segen, sondern ein Fluch. Täter bekommen die Macht und missbrauchen diese bis ins Unermessliche. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das was hier in Deutschland abgeht nicht mehr das geringste zu tun. Ja, nur die Liebe zu meinen Kindern und die Hoffnung auf Gerechtigkeit machen mich stark weiterzumachen. Es ist an der Zeit, daß wir entmutterten Mamas auf die Barrikaden gehen.

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    1. Entmuttert sagt:

      Sie bringen es auf den Punkt: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Fürsorge/Erziehung und Mutterschaft zu ihrer 7 jährigen Tochter stehen im Widerspruch und werden dennoch von Gesetztes wegen verlangt. Da nützt es nichts, wenn die Familienministerin groß kundtut, was sie alles für Familien und Kinder bewegen will. Es muss endlich eine Sanktion erfolgen, denjenigen Vätern gegenüber die aus Hass und Boshaftigkeit und weil sie die Mutter ihrer Kinder leiden sehen wollen, ihre Kinder benutzen und für ihre Hassausübung missbrauchen. Weiterhin ist es ein Unding, dass Unterhalt fließen muss, aber es keine Gegenleistung für den Unterhaltsgeber oder in unserem Fall die Mutter, gibt. Nirgendwo im Kapitalismus gibt es auch nur ansatzweise einen Menschen, der Geld zahlt ohne eine Gegenleistung dafür zu erhalten. Das widerspricht schon jeglichen volkswirtschaftlichen Regeln. Aber im Familienrecht ist es ohne Frage rechtlich erlaubt, dass Geld gezahlt werden muss- ohne dass es eine Gegenleistung in Form von Umgang oder die Möglichkeit zur Einbringung von Erziehung, Fürsorge, Sorgfaltspflicht oder Liebe möglich ist. Solange die Rechtsprechung verhindert, dass Mütter und Väter ihre Kinder nicht sehen dürfen, nicht mal ansatzweise Kontakt haben dürfen, weil ein Elternteil es verhindert oder weil das Kind durch jahrelange Manipulationen entfremdet wurde, solange wird der Unterhalt nicht gezahlt. Und ich bin sicher, das Blatt wendet sich schneller, als wir denken können. Dann gibt es plötzlich Umgang und Kontakte von bisher entfremdeten Kindern! Kein Umgang, kein Geld. So einfach. Und je mehr sich gegen das System auflehnen, desto eher werden wir eine Stimme bekommen. Was hier passiert, darf nicht länger verschwiegen werden. Wir Mütter dürfen nicht länger schweigen und wir brauchen uns nicht verstecken ! Das Opfer sind wir und unsere Kinder, aber die Täter sind kranke Väter!

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      1. Simmis Mama sagt:

        Jugendämter und Familiengerichte schätzen die neun Monate der Schwangerschaft oft gar nicht. Während ich in der glücklichen Lage bin den Vater meines Kindes nicht gehen mich zu haben haben die Verfahrensbeteiligten versucht ihn gegen mich aufzuhetzen. Alles wurde mir angelastet, ihm nichts außer dass er mich nicht richtig unter Kontrolle habe und das Kindeswohl daher gegen mich nicht hat verteidigen können. Ich kann euch deshalb nur in allen Punkten zustimmen.

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  2. mariongaeth sagt:

    Hat dies auf mutterschaftblog rebloggt und kommentierte:
    Meinem Exmann geht es auch nur um das Zerstören meiner Existenz, nicht um das materielle Wohl der Kinder. Hier werden von Väter mit gestörtem Selbstwertgefühl die Kinder als Rachewerkzeug missbraucht. Ich rede hier von meiner eigenen Erfahrung. Natürlich gibt es Väter, die ihre Kinder nicht sehen können und auch Unterhalt bezahlen sollen. Es gibt auch schlimme Mütter, keine Frage. Nur diese Väter erhalten wenigstens Verständnis und Mitleid der Gesellschaft, während wir entmutterten Mütter schief angesehen werden, vorverurteilt, denn in den Köpfen der Gesellschaft bekommen eben immer die Mütter die Kinder. Es sei denn, es sind eben ganz schlimme Frauen. Das ist eine ganz schlimme Diskriminierung für uns Mütter deren Kinder uns entrissen wurden. Die moderne Zeit in den Familiengerichten, diese ungeschlechtliche Handhabung des Sorgerechts ist noch nicht in den Köpfen der Gesellschaft angekommen. Wie auch, wir entmutterten Mütter leiden im Verborgenen, niemand interessiert sich für unsere Geschichte, niemand glaubt uns. Eine Mutter die ihr Kind durch Krankheit oder Unfall verloren hat erhält Fürsorge, Trost, Therapien. Wir leiden genauso unter dem Verlust, der eigentlich noch viel schlimmer ist, weil man JEDEN Tag machtlos vor dieser Situation steht. Wir bekommen nichts ausser der Aufforderung gefälligst zu zahlen. Ich kann leider Väter nicht mit Mütter gleichsetzen. Männer zeugen nebenher, eine Frau empfängt und trägt neun Monate das Kind in ihrem Leib, bringt es zur Welt, stillt es, hat von Natur aus diesen starken Instinkt ihr Kind zu schützen. Es ist unehrenhaft dieses Naturwunder zu trennen oder der Ansicht zu sein, Mütter und Väter wären gleichwertig. Nein, sind sie nicht. Mütter sterben bei der Geburt, opfern sich während der Schwangerschaft für ihr ungeborenes Kind und verzichten auf Chemotherapie. Frauen sind von der Natur seit tausenden Jahren auf eine Mutterschaft angelegt, niemand kann mir erzählen, dass da Frau und Mann gleich aufgestellt sind. Ein Vater ist wichtig für ein Kind, in der Natur würde ein Neugeborenes ohne Mutter keinen Tag überleben. Und ich bin sicher, dass Babys und Kinder die Mutter eben aus diesem Ur- Instinkt auch mehr benötigen. Wenn ein 14 jähriges Kind entscheidet lieber beim Vater leben zu wollen ist das völlig in Ordnung, durch die Pubertät kommt es ganz natürlich zu einer zweiten Abnabelung. Dies ist aber eine völlig andere Ebene.

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    1. Entmuttert sagt:

      Vielen Dank für diesen Beitrag, es zeigt, dass ich nicht allein mit meinem erlebten Schicksal bin und es viele Mütter gibt, die ähnlich denken wie ich, entmutterte Mütter. Großartig der Beitrag, dass wir Mütter uns opfern, während der Schwangerschaft, Geburt und auch noch Jahre nach einer Entmuttertung bleiben wir verbunden, mit unseren Kindern. Das wir uns niemand nehmen! Und ich bin sicher, irgendwann werden unsere Töchter oder Söhne auch Eltern, spätestens dann werden sie realisieren, was ihnen ihr eigener Vater angetan hat.

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  3. mariongaeth sagt:

    Ich war 10 Jahre „nur“ vierfache Mutter und Hausfrau während mein Exmann seine berufliche Existenz ungestört aufbauen konnte. Mit diesem geld kaufte er letztendlich die guten Anwälte die dafür sorgten ihm gute Hinweise zu geben, wie er mir unsere gemeinsamen Kinder wegnehmen konnte. Als ob das nicht schon schrecklich genug wäre, forderte er von mir Unterhalt für die Kinder und kaufte in dieser Zeit ein Luxusauto ( Ferrari ect). Ich fragte mich oft, lebe ich in einem Rechtsstaat? Für mich hat das Unterhaltsrecht nichts mehr mit der heutigen Zeit zu tun. Früher blieben die Kinder bei der Mutter und der Vater sorgte für den Unterhalt. Heute fliegt alles durcheinander, auf nichts ist mehr verlass, der Stärkere siegt. Für mich ist das keine Grundlage mehr für eine zivilisierte Gesellschaft, das ist wilder Westen und ich rate jeder jungen Frau ab, ein Kind unter diesen Umständen zu bekommen. Solange wir in einem aufgelösten Rechtsstaat hinsichtlich Familienrecht leben, in der sämtliche traditionellen Werte über Bord geworfen wurden, sollten Frauen den „Gebährdienst“ verweigern, erst dann wurde der Gesetzgeber endlich verstehen, dass Mütter Sicherheiten benötigen und nicht nur Kindergrippen.

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