Einfache Rechnung: Kein Umgang?Dann kein Unterhalt!

Steigender Unterhalt und kein Ende in Sicht. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ( ISUV) informierte als Erster über die nächste Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle im Jahr 2017:

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Der Selbstbehalt von 1080 Euro im Monat,  also das bisschen, was der oder dem zu Unterhalt gezwungenen Person übrig bleiben darf, erhält keine Erhöhung. Am Existenzminimum verbleiben also eine Vielzahl an hart arbeitenden Müttern oder Vätern.

Immer mehr Unterhaltsforderungen, immer höhere Unterhaltsforderungen sind die Folge bei teilweise völligem Umgangsausschluss oder Umgangsverweigerung und dem Ausschluss der Mutter oder des Vaters aus dem Leben der beim anderen Elternteil verbliebenen Kinder. Die Rechtsprechung erhält keine Reform, das Familienministerium lenkt seine Blicke lieber auf andere „brisante“ Themen.

Das  Unterhaltsgesetz benötigt dringend eine längst überfällige Reform.

Unterhalt MUSS mit Umgang einhergehen!

Erst dann erhalten Kinder wieder eine Mutter und einen Vater und die Frage bzgl. Unterhalt lässt sich dann einfacher regeln.

Kein Umgang= KEIN Unterhalt! Diese einfache Gleichung sollte Gesetz werden.

Innerhalb kürzester Zeit werden Familiengericht deutliche Entlastung spüren, weil die sorgeberechtigten Mütter oder Väter ein Interesse an dem ihnen für die Kinder zustehenden Unterhalt haben und nicht einfach ,weil es eine Düsseldorfer Tabelle gibt, die Hände in den Schoß legen und auf den dort ausgewiesenen Unterhalt insistieren.

Unterhalt wird mit dieser Gleichung bereitwilliger gezahlt werden, da eine Gegenleistung der Zahlung erfolgt.

Kinder werden ihren unterhaltsgebenden Elternteil aus einem anderen Blickwinkel wahrnehmen,weil der sorgeberechtigte Elternteil weniger negativ über den anderen Elternteil sprechen wird, schließlich möchte er oder sie den Unterhalt für das Kind. Und den gibt eben es nur unter der Bedingung, dass regelmäßiger Umgang mit diesem stattfindet.

Die  hiesige Familienpolitik, welche sich auf Familie und Soziales ausrichtet, vergisst, dass es mehr als sozial wäre, gesetzlich zu verankern,  dass die zig Millionen zur Kasse gezwungenen Elternteile ebenso ein gesetzliches Recht auf ihren eigenen Wohlstand abseits des völlig unterdefinierten Selbsthaltes haben UND ein aus ihren Zahlungen entstehendes Recht auf Umgang und Kontakt mit ihrem eigenen Kind.

Strafanzeigen bei Verletzung der Unterhaltspflicht wären dann endlich Geschichte, wobei zu sagen ist, dass diese sowieso in der Regel im Sand verlaufen und den Staat mehr kosten als dienen, zumal es eine Sanktionsmöglichkeit ist, die einzig und allein darauf ausgerichtet ist, den verlassenen Elternteil zu quälen.

Das Aufnehmen und das  Einstellung dieser Verfahren sind bürokratische Eselsbrücken, aber keine erfolgreiche Formel um an den geforderten Unterhalt zu gelangen.

Es benötigt dringend Druck aus Unterhalt und Unterhaltspflicht herauszunehmen.

Am Beispiel der Spenden ist doch deutlich: Spenden oder freiwillige Zahlung im Rahmen des subjektiven Maßes sind erfolgreicher als Zwangsabgaben, welche den Betreffenden finanziell stark schwächen und unfreiwillig geleistet werden müssen.

Auch das Gesetz der Zwangsvollstreckung von Unterhalt muss dringend reformiert werden.

Es kann nicht sein, dass zu Unterhalt gezwungene Elternteile, welche meistens auch nicht mal Umgang mit ihren Kindern haben, für die sie manchmal fast 50 % ihres Einkommens aufbringen müssen, noch ihr restliches Leben unter titulierten Unterhaltsschulden leiden müssen und gesellschaftlich mit negativen Schufa-Einträgen, P-Konten etc etc, stigmatisiert werden.

Elternschaft darf nicht mehr mit gezwungener Armut gesetzlich geahndet werden.

Wenn die Elternschaft durch Trennung der Partnerschaft geteilt wird, so darf dies keine Auswirkungen mehr auf finanziellen Wohlstand haben.

Der Staat fördert Familien, aber auf der anderen Seite zerstört er Mütter und Väter, wenn die Familie nicht mehr intakt ist.

Zudem müssen Mütter in der Unterhalts“Pflicht“ anders behandelt werden als Väter.

Es kann und darf NICHT sein, dass die leibliche Mutter eines Kindes im Unterhaltsrecht genauso behandelt wird wie ein Vater.

Die Schwangerschaft, die Geburt und auch die erste Fürsorge und Nährung des Säuglings, welche durch die Mutter erfolgt ist, muss sich auch in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten niederschlagen.

Die Bereitstellung des mütterlichen Leibes zum Austragen eines Kindes, zum Heranwachsen und zur Geburt eines neuen Lebens, sowie das erste stillen mit Muttermilch ist in Geld nicht aufzuwiegen.

Mütter müssen von der Unterhaltspflicht ausgenommen werden!

Mütter schenken neues Leben!

 

 

 

 

 

 

10 Kommentare Gib deinen ab

  1. Lloyddreno sagt:

    [b]MormonBoyz – Elder Ivy (Chapters 1-4)[/b]
    [IMG]http://i.imgur.com/AWnA1EV.jpg[/IMG]
    Pre-eminent Ivy has a rebellious zest in behalf of a Mormon. He’s always been naturally lean and vehement and has been skilful to parlay that into getting what he wants. Entering his duty, he intends to rent his town as clip .
    He can’t expropriate being belligerent and horny, nor does he after to. He’s girlish and sharp and he’s going to take every opportunity to gratify himself. As with any proselytizer, he knows the rules hither sex. He just takes great happiness in secretly breaking them! In the gen, the fact that it’s forbidden just makes him crave it more! The esoteric Demand of the Higher Priesthood sees giant potential in this barren house-servant‘ they virtuous penury to break him in first.
    Style: mp4
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    Video: 1920×1080, AVC (H.264), 5857kbps
    Audio: 184kbps
    Portfolio volume: 4.6 GB

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  2. StevenTrods sagt:

    Viel sp?ter in seiner Karriere war McQueen ber??hmt daf??r, seinen Rolex Submariner ref zu ehren. 5512. Diese Uhr hat es zu Filmen wie „The Towering Inferno“ und „The Hunter“ geschafft, aber meistens wurde sie in privaten Aufnahmen des Filmstars erw?hnt.

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  3. Ilka N sagt:

    Ich sehe das nicht als berechtigt, Mütter von der Unterhaltspflicht zu befreien. In erster Linie kann sich eine Frau ihrem eigenen Wunsch nach entscheiden ein Kind zu bekommen oder nicht. Einem Mann bleibt diese Möglichkeit verschlossen. Kam es zu einer Zeugung und die Mutter entscheidet sich dazu, das Kind zu bekommen, kann der Vater dagegen nach heutiger Rechtslage keinen Einspruch erheben. Wenn sich dann aber die Frau als nicht geeignet/befähigt/was auch immer sieht das Kind zu erziehen etc. sollte sie genau so am Unterhalt des kindes beteiligt werden wie ein Mann in gleicher Lage. Wie man so schön sagt gehören immer zwei zur Zeugung eines Kindes. Natürlich müssen diese Zahlungen dem Gehalt angepasst werden. Dass ein Mensch, der Kinder hat, nicht automatisch für immer single bleibt und keine weiteren Kinder bekommen will/kann/darf kann nicht Voraussetzung für die Berechnung des Unterhalts sein, so dass die Gründung einer neuen Familie für immer verwirkt ist.
    MfG
    Ilka N.

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  4. Schade drum. Die Überschrift las sich vielversprechend, ist doch die Verknüpfung der Unterhaltspflicht an die Gewährung von Umgang ein Gedankengang, der endlich mal ernsthaft diskutiert gehört – zum Wohle zahlloser Kinder, denen das betreuende Elternteil das Umgangselternteil vorenthält, ohne dafür sanktioniert zu werden (mehrheitlich sind es übrigens Mütter, die so agieren).

    Aber nein, es läuft dann doch nur auf eine Beweihräucherung der Mutter hinaus, zugespitzt auf die völlig sinnfreie Forderung, Mütter von der Unterhaltspflicht zu befreien. Insgesamt entbehrt dieser Blog obendrein jeder Realität, weil er unterstellt, das deutsche Familienrecht sei mütterfeindlich und väterfreundlich. Das Gegenteil ist der Fall. Am deutschen Familienrecht gibt es viel zu kritisieren. Mal trifft es Mütter, mal – deutlich öfter – trifft es Väter. Der Blog „Entmuttert“ schürt die Gräben zwischen beiden Parteien und ist damit Teil des Problems und nicht der Lösung.

    Grüße von einem entsorgten Vater (der immerhin erreicht hat, dass seine Kinder regelmäßig bei ihm sein dürfen).

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    1. Entmuttert sagt:

      Vielen Dank für Ihren Beitrag. Ihre subjektive Meinung habe ich zur Kenntnis genommen. Es freut mich, dass Sie Ihre Kinder wieder regelmässig sehen dürfen.

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    2. Melanie sagt:

      Ganz ehrlich da hast du recht und ich finde es unmöglich das Elternteile nicht „bestraft“werden wenn sie den Kindern den anderen Elternteil vorenthalten. Das habe ich meinen Ex und dem Jugendamt auch vorgeworfen aber da kam…. das wird nicht passieren . Und natürlich ist es für mich selbst verständlich Unterhalt zu zahlen nur Schichten und dicke Kohle verdienen ist nicht möglich weil mein großer Autist ist…
      ich will das es beiden gut geht und was möglich ist werde ich möglich machen

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