Hilfe & Information

 


 

Auf dieser Seite finden Sie Links von

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  • Gerichtsurteile
  • Cochemer Modell
  • Prof. Dr. Werner Leitner 

Selbsthilfegruppe Mütter ohne Sorgerecht:

http://www.selbsthilfe-thueringen.de/gruppe/member/1341.html

Bisher einzige Selbsthilfegruppe in Deutschland, die sich speziell mit Müttern nach Sorgerechtsentzug befasst. Die Selbsthilfegruppe ist in Thüringen.


 

Weitere Selbsthilfegruppen von Müttern/Eltern nach Kontaktabbruch durch das Kind:

Selbsthilfegruppe Verlassene Mütter/Eltern:

http://www.verlassene-eltern-berlin.de

Berlin


 

http://www.verlassene-eltern.de

Nordbayern

http://www.nordbayern.de/wenn-kinder-die-eltern-verstossen-1.438493

Nordbayern

http://www.muetterberatung.de/details/3705/Wenn_Kinder_ihre_Eltern_verlassen_und_im_Stich_lassen.html

Nordbayern


 

http://www.koskon.de/adressen/selbsthilfegruppen/koeln/koeln/v/verlassene-eltern.html

NRW


 

http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/376680/neue-selbsthilfegruppe-verlassene-eltern-in-osnabruck-gegrundet

Osnabrück


 

http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Die-verlassenen-Eltern-Ehepaar-aus-Ostthueringen-gruendete-Selbsthilfegruppe-1156961359

Thüringen


 

http://netzwerkselbsthilfeundehrenamt.de/content/e568/e2052/

Emsdetten


 

http://www.pas-rhein-main.de

Rhein-Main-Gebiet


 

Österreich:

Selbsthilfegruppe in Österreich:

http://www.selbsthilfe.at/go.asp?personen_id=40388&sektion=personen&rkarte=infodetails&berufsgruppe=sho&bereich_id=9204&subbereich_id=0&source_url=%2Fgo%2Easp%3Fss%3Dergebnis%26sektion%3Dpersonen%26aktion%3Dview%26suchformular%5Fid%3D23%26bereich%5Fid%3D9204%26berufsgruppe%3Dsho%26geschlecht%3DA%26supercluster%5Fid%3D1956%26bundesland%3D%26order%5Fby%3Dcrabc%26order%5Fby%5Fmarker%3DI%26


 

Schweiz:

Inferntforum: Mütter ohne Sorgerecht

 

http://www.beobachter.ch/foren/uebersicht/foren/list_post/f/muetter-ohne-sorgerecht-1/


http://www.womenscoalitioninternational.org/about.html

http://www.womenscoalitioninternational.org/about.html

Internationaler Hilfeverein für Mütter und Kinder


Internetforen, Blogs und Websiten:

http://www.muetterlobby.de/gästebuch/

http://www.scheidungskinder.de/viewtopic.php?f=1&t=592

https://ichbinmutter.wordpress.com/2015/07/24/entsorgte-mutter-mein-weg-ins-abseits/

http://www.leben-zuhoeren.de/traumatisierte-familien/kontaktabbruch-verlassene-elte/#c1378

j0309662

Empfehlenswerte Bücher:

Suchfunktion für Bücher:

 

Zeitungsartikel und Publikationen:

Videos:

https://www.youtube.com/watch?v=Dhxrxm9P6ds

 

 

 

Relevante und aktuelle Gerichtsurteile:

justice-510742

Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei schlechter Kommunikation

Sorgerecht – Die elterliche Sorge kann insgesamt auf einen Elternteil übertragen werden, wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass es zwischen den Eltern zu einer dem Kindeswohl zuträglichen Kooperation kommen wird.

Ist ein Elternteil dem anderen Elternteil gegenüber sehr negativ eingestellt und kann sich die weitere gemeinsame elterliche Sorge zwar vorstellen, sieht aber die Möglichkeit einer konfliktfreien Kommunikation nur mittels Zetteln, liegt hierin keine für das Kindeswohl angemessene Form des Austausches vor.

Rechtsgrundlagen:
BGB § 1671 Abs. 1
BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2

Gericht:
OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.02.2009, Az. 10 UF 173/08

Quelle: Redaktion Rechtsindex | OLG Brandenburg


 

Bei diesem Urteil kann ich auch nur den Kopf schütteln. Einem Vater wird das Sorgerecht entzogen, weil er den Kindern nichts zu Weihnachten schenkte….

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 27.02.2002
– 10 UF 743/01 –
Vater schenkte Kindern keine Weihnachtsgeschenke – Indiz für Vernachlässigung der Kinder
Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts bei Desinteresse des Vaters
Einem von den Kindern getrennt lebenden Vater kann das Sorgerecht entzogen werden, wenn er kein großes Interesse für die Belange der Kinder zeigt. Schenkt er ihnen zu Weihnachten keine Geschenke, kann dies ein wichtiges Indiz für die Vernachlässigung der Kinder darstellen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
Im Fall stritt ein getrennt lebendes Elternpaar um das Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder. Seit der Trennung lebten die Kinder bei der Mutter. Diese beantragte, ihr das alleinige Sorgerecht für die Kinder zu übertragen.
Dem stimmte das Oberlandesgericht zu. In den Gründen führte das Gericht aus, dass der Vater nicht an der Entwicklung der Kinder teilgenommen habe und sich nicht um Erziehungsfragen gekümmert habe. Auch an einer engen Beziehung zu den Kindern im Rahmen des Umgangsrechts sei er nicht interessiert gewesen. So kamen in der Vergangenheit immer die Kinder zu ihm, nicht aber er zu ihnen. Auch während des Umgangs mit den Kindern habe er kein großes Interesse gezeigt. Er erkundigte sich nicht nach deren Sorgen und habe nichts mit ihnen unternommen. Schließlich bereitete er ihnen keine Freude. Zu Weihnachten hätten sie keine Geschenke von ihm bekommen.“

 


Cochemer Modell:

http://www.ak-cochem.de

 

Bildschirmfoto 2016-01-03 um 12.07.03.png

Jürgen Rudolph

http://de.wikimannia.org/Jürgen_Rudolph

http://www.rudolph-ra.de

 


Prof. Dr. Werner Leitner

http://www.wernerleitner.de

Bildschirmfoto 2016-01-03 um 12.05.20.png

 


 

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