Einfache Rechnung: Kein Umgang?Dann kein Unterhalt!

Das Unterhaltsgesetz benötigt dringend eine längst überfällige Reform.

Unterhalt MUSS mit Umgang einhergehen!
Erst dann erhalten Kinder wieder eine Mutter und einen Vater und die Frage bzgl. Unterhalt lässt sich dann einfacher regeln.

Kein Umgang= KEIN Unterhalt! Diese einfache Gleichung sollte Gesetz werden.
Innerhalb kürzester Zeit werden Familiengericht deutliche Entlastung spüren, weil die sorgeberechtigten Mütter oder Väter ein Interesse an dem ihnen für die Kinder zustehenden Unterhalt haben und nicht einfach ,weil es eine Düsseldorfer Tabelle gibt, die Hände in den Schoß legen und auf den dort ausgewiesenen Unterhalt insistieren.

Unterhalt wird mit dieser Gleichung bereitwilliger gezahlt werden, da eine Gegenleistung der Zahlung erfolgt.

Kinder werden ihren unterhaltsgebenden Elternteil aus einem anderen Blickwinkel wahrnehmen,weil der sorgeberechtigte Elternteil weniger negativ über den anderen Elternteil sprechen wird, schließlich möchte er oder sie den Unterhalt für das Kind. Und den gibt eben es nur unter der Bedingung, dass egelmäßiger Umgang mit diesem stattfindet.

Die hiesige Familienpolitik, welche sich auf Familie und Soziales ausrichtet, vergisst, dass es mehr als sozial wäre, gesetzlich zu verankern, dass die zig Millionen zur Kasse gezwungenen Elternteile ebenso ein gesetzliches Recht auf ihren eigenen Wohlstand abseits des völlig unterdefinierten Selbsthaltes haben UND ein aus ihren Zahlungen entstehendes Recht auf Umgang und Kontakt mit ihrem eigenen Kind.

Strafanzeigen bei Verletzung der Unterhaltspflicht wären dann endlich Geschichte, wobei zu sagen ist, dass diese sowieso in der Regel im Sand verlaufen und den Staat mehr kosten als dienen, zumal es eine Sanktionsmöglichkeit ist, die einzig und allein darauf ausgerichtet ist, den verlassenen Elternteil zu quälen.

Das Aufnehmen und das Einstellung dieser Verfahren sind bürokratische Eselsbrücken, aber keine erfolgreiche Formel um an den geforderten Unterhalt zu gelangen.

Es benötigt dringend Druck aus Unterhalt und Unterhaltspflicht herauszunehmen.

Der Mutter die Gurgel durchgeschnitten

Wenn einer Mutter bildlich die Gurgel durchgeschnitten wurde, durch Entzug der Kinder entweder durch Entzug des Sorgerechts oder durch gezielte und langanhaltende Manipulationen des entziehenden Vaters, so ist das seelische Leid der „getöteten“ Mutter ähnlich eines posttraumatischen Belastungssyndrom. Kinder, die abrupt von ihrer Mutter getrennt wurden, sei es durch Inobhut-Nahme des Jugendamts oder durch Entzug durch den Vater, erleiden ein schweres Trauma, welches ihr gesamtes weiteres Leben bestimmt. Die entmutterte Mutter erleidet ebenso wie ihr Kind ein chronisches posttraumatisches Belastungssyndrom. Väter, die ihren Kindern wissentlich den Entzug der Mutter „antun“, wissen sehr wohl, um die Folgen und Auswirkungen des Mutter-Entzugs und misshandeln mit ihrem Verhalten und ihren Interventionen, die Mutter zu entfernen, wissentlich ihre Kinder.

Immer drauf mit dem Hammer!

Die nächsten 30 Jahre bin ich ein armes Hascherl!Mit der Post bekomme ich ab und zu gelbe Briefe:

Zwangsvollstreckung anhand eines vollstreckbaren Titels.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Gerichtsvollzieher!

Unterhaltsgewährung oder Unterhaltspflicht?Wie aus Liebe Geld gemacht wird

Da werden unterhaltspflichtige Mütter in die größte Existenzgefährdung ihres Lebens gestoßen, weil sie in den Jahren ihrer Mutterschaft nie oder nur in Teilzeit gearbeitet und sich überwiegend um Kind und Haus gekümmert haben. Nach einer für sie zu Ungunsten erfolgten Trennung und der daraus resultierenden Unterhaltspflicht sind sie nun gezwungen einen Vollzeit-Beschäftigung mit einem angemessenen, ihnen zumutbaren Einkommen zu erzielen, aus welchem Sie einen großen Teil nun für die Kinder als Unterhaltsleistung zu entrichten haben.