Der Staat muss sich endlich aus unseren Familien raushalten!

Bundesverfassungsgericht urteilt endlich !!! Der Entzug der Kinder verstößt gegen das Elterngrundrecht.

Sorgerechtsentzug: Defizite der Eltern sind nicht maßgeblich!

Für einen Sorgerechtsentzug reicht es nicht aus, lediglich die Defizite der Eltern zu benennen – so gravierend diese auch sein mögen. Vielmehr muss gründlich dargelegt werden, dass das elterliche Fehlverhalten zu einer nachhaltigen Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Kindeswohls geführt hat bzw. mit ziemlicher Sicherheit führen wird.