Hast Du denn kein Umgangsrecht???
Wie Sie erklären können, warum Sie zwar ein Umgangsrecht haben, aber dieses nicht durchsetzen können.
Umgangsrecht für Dummies:
„Umgangsrecht ist ein Begriff des Familienrechts. Er beschreibt den Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern und jedes Elternteils mit dem Kind, in besonders gelagerten Fällen auch das Recht Dritter auf Umgang mit dem Kind beziehungsweise des Kindes mit Dritten.“
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Umgangsrecht_(Deutschland)
So weit, so gut.
Also eigentlich ganz einfach.
Mutter und Vater haben das Recht auf Umgang mit ihrem minderjährigem Kind.
Darüberhinaus auch Dritte wie Großeltern, Geschwister etc.
ABER:
Wer Recht hat- bekommt nicht automatisch Recht.
Denn es gibt ja noch den Fall der Umgangsverweigerung:
„Umgangsverweigerung bezeichnet Situationen nach der Trennung von Eltern, in denen der sorgeberechtigte Elternteil dem anderen ein Recht auf Umgang mit dem gemeinsamen Kind verweigert, oder in denen sich das Kind selbst weigert, den Umgangsberechtigten zu sehen. Etwa 10 % der Fälle getrennt lebender Eltern gelten in Deutschland hinsichtlich der Umgangsregelung als besonders konfliktreich. (…)“
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Umgangsverweigerung
Und dann nützt Recht haben und Recht bekommen hier schon mal nichts mehr.
Jetzt kann Frau oder Mann sich nur noch das Recht beantragen:
Ein Musterbeispiel für einen formlosen Antrag:
Antragsteller/in und Kindesvater/ – mutter
Antragsgegner/in und Kindesvater/- mutter Marianne Mustermann
An das Amtsgericht
– Familiengericht-
Antrag auf Umgangsregelung
Hiermit beantrage ich, mir das Umgangsrecht mit meinem Kind / meinen Kindern
– zu gewähren,
und zwar
Gründe:
XX Musteman/frau, geb. am XX.XX.XXXX wohnhaft bei Mutter/Vater/XY
z. B. an jedem zweiten Wochenende in der Zeit von…….bis
Bei ehelichen Kindern:
– Aus der Ehe mit meiner/m Frau/ Mann ist/sind das / die Kind/er
hervorgegangen.
– Sofern Sie geschieden sind, bitte angeben, wann und wo (welches Familiengericht die Scheidung ausgesprochen hat.
Bitte geben Sie auch an, wer das Sorgerecht hat.
Bei nichtehelichen Kindern:
– Aus der Beziehung zu Frau / Herrn……………………………..ist/sind das die Kind/er
hervorgegangen.
Im Antrag sollte weiter angegeben werden:
– Zeitpunkt und Grund der Trennung / Darstellung der Situation
Gründe, warum Sie den Antrag stellen
Unterschrift
Und jetzt wird es spannend oder auch nicht. Denn es ist natürlich alles Vorhersehbar:
Das ganze Verfahren kostet
- Geld. Das müssten Sie also schon aufwenden bzw. Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen und hoffen, dass Sie Ihnen gewährt wird. Dafür legen Sie alle Vermögens und Einkommensverhältnisse dar und im Falle einer Gewährung zahlen Sie nach Ablauf von 4 Jahren die Prozesskosten zurück- falls Sie verloren haben…( was hochwahrscheinlich ist)
- Zeit. Ein Umgangsverfahren kann sich Jahre hinziehen.
- Geduld. In dieser Zeit haben Sie natürlich trotz Umgangsrecht- KEINEN Umgang mit Ihrem Kind/Kindern.
- Hoffnung. Die stirbt ja zuletzt. Also dürfen Sie ruhig immer hoffen, dass das Verfahren zu IHREN Gusten ausgeht.Sie werden jegliche Einmischung von außen, besser aufzugeben, sich das Geld zu sparen und Ihre Kraft in andere Projekte zu stecken, ignorieren. Denn Sie haben ja immer Hoffnung.
- Energie. Niederlagen, bösartige Schreiben der Gegenseite, Verleumdungen, verletzende Aussagen Ihrer Kinder, die Sie angeblich plötzlich nicht mehr sehen wollen, das alles müssen Sie mit einkalkulieren und Ihre Energiespeicher aufrecht halten. Dafür empfiehlt sich positives Denken, Meditation und viel viel Arbeit, also körperliche Arbeit, damit Sie abgelenkt sind von den grausamen Vorgängen, die Ihr Exparnter plant und durchführt.
- Selbstwertgefühl. Nach einigen Monaten wissen Sie also:
Ihre Kinder wollen Sie nicht mehr sehen
(auch wenn das nicht stimmt, aber schwarz -auf- weiß steht es geschrieben )
Und vielleicht hat der sorgebechtigte Partner auch noch einiges an Überzeugungsarbeit geleistet, damit die Kinder vor Gericht aussagen, das Sie die Mutter ( Vater) auf keinen Fall mehr sehen wollen. Manchmal springt ein neues elektronisches Gerät dabei heraus oder ein neues Kinderzimmer, was auch immer.
In der Zeit von Antragstellung bis zur Entscheidung sind Monate, vielleicht Jahre vergangen. In dieser Zeit hatte der sorgenberechtigte Partner alle Möglichkeiten, die Kinder davon zu überzeugen, dass die entsorgte Mutter böse, schlecht und überhaupt nicht interessiert an den Kinder sei.
Besonders gut funktioniert dies, wenn alle Telefonanrufe, Schreiben per WhatsApp oder Email, etc, vom sorgenberechtigten Vater blockiert werden.
Geschenke zu Geburtstag der Kinder und Weihnachten seitens der Mutter kommen nicht an bzw. werden nicht ausgehändigt.
Telefonanrufe am Geburtstag der Kinder werden nicht angenommen.
„Mama hat euch vergessen, sie hat NICHT angerufen!“
Darf man dann dennoch ein Telefonat mit den Kindern führen, empfiehlt es sich, dieses immer aufzunehmen und unter Zeugen per Lautsprecher zu führen. Der sorgeberechtige Vater wird auf jeden Fall behaupten, dass die böse Mutter die Kinder am Telefonat manipuliert hat.
Hierzu möchte ich auch auf folgendes Urteil verweisen, ein Wahnwitz: Einem Vater wird das Sorgerecht entzogen, weil er den Kindern nichts zu Weihnachten geschenkt hat. ( Das kann einer Mutter übrigens genauso passieren!) Es ist daher immer wichtig, Pakete an die Kinder mit Nachweis und Sendebestätigung zu verschicken und sich vom sorgeberechtigen Vater eine Bestätigung über den Erhalt des Geschenkes per SMS, Email oder schriftlich einzuholen. Briefsendungen grundsätzlich nur per Einschreiben, am besten Einwurfeinschreiben versenden.
„Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 27.02.2002
– 10 UF 743/01 –
Vater schenkte Kindern keine Weihnachtsgeschenke – Indiz für Vernachlässigung der Kinder
Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts bei Desinteresse des Vaters
Einem von den Kindern getrennt lebenden Vater kann das Sorgerecht entzogen werden, wenn er kein großes Interesse für die Belange der Kinder zeigt. Schenkt er ihnen zu Weihnachten keine Geschenke, kann dies ein wichtiges Indiz für die Vernachlässigung der Kinder darstellen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
Im Fall stritt ein getrennt lebendes Elternpaar um das Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder. Seit der Trennung lebten die Kinder bei der Mutter. Diese beantragte, ihr das alleinige Sorgerecht für die Kinder zu übertragen.
Dem stimmte das Oberlandesgericht zu. In den Gründen führte das Gericht aus, dass der Vater nicht an der Entwicklung der Kinder teilgenommen habe und sich nicht um Erziehungsfragen gekümmert habe. Auch an einer engen Beziehung zu den Kindern im Rahmen des Umgangsrechts sei er nicht interessiert gewesen. So kamen in der Vergangenheit immer die Kinder zu ihm, nicht aber er zu ihnen. Auch während des Umgangs mit den Kindern habe er kein großes Interesse gezeigt. Er erkundigte sich nicht nach deren Sorgen und habe nichts mit ihnen unternommen. Schließlich bereitete er ihnen keine Freude. Zu Weihnachten hätten sie keine Geschenke von ihm bekommen.“
Natürlich werden Telefonanrufe am Geburtstag der Kinder nicht angenommen.
„Mama hat euch vergessen, sie hat NICHT angerufen!“
Darf man dann dennoch ein Telefonat mit den Kindern führen, empfiehlt es sich, dieses immer aufzunehmen und unter Zeugen per Lautsprecher zu führen. Der sorgeberechtige Vater wird auf jeden Fall behaupten, dass die böse Mutter die Kinder am Telefonat manipuliert hat.
Ich wiederhole:
Ihre Kinder wollen Sie nicht mehr sehen. Und deshalb:
KEIN UMGANG GEGEN DEN WILLEN DES KINDES
Das Gericht wird also so entscheiden:
Umgangsausschluss.
Zeitdauer bis zu 2 Jahren.
Das ist es, was der Vater erreichen wollte….
Solange wie möglich, die Mutter aus dem Leben der Kinder gedanklich und physisch entfernen.
Wenn er da geschafft hat, dann hat er einen großen Teil seiner Energie darauf verwendet, die Mutter weiter zu quälen, denn das ist die einzige Intention seiner Vorgehensweise…
Jegliches gerichtliche Intervenieren ist nun sinnlos und kostet nur noch mehr Geld.
siehe: http://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/kind-verweigert-kontakt-zu-seinem-vater_220_305430.html
BVerfG, Beschluss v. 25.04.2015, 1 BvR 3326/14
Nachdem das nun gelungen ist, folgt der nächste Schritt:
Unterhaltspflicht…. ( Fortsetzung folgt!)
8.September 2010, OLG Dresden, 24 Zivilsenat des Familiensenat, Vorsitz Richter Dr. Söhnen, zwei besitzende Richter, Schaaf und Dr. Hanke. 9:00 Uhr.
Beschluss und Protokoll regeln ein Umgangsrecht auch für meine jüngsten Kinder 14tägig freitags, Erster Umgang am 10.09.2010. Weiterhin einmal innerhalb eines Quartal für einen Tag bei mir zu Hause, an einem Samstag oder Sonntag. Der Onkel der Kinder wird bestätigt, die Kinder jeweils im Quartalstermin an meinen Wohnort zu bringen und dort wieder von mir zu entfernen.
Dies ist bereits die vierte Verhandlung mit einen Umgangsbeschluss. Die vorherigen drei Beschlüsse zu Umgang erließ das AGFamG. Auerbach unter Vorsitz der Familienrichterin Zschische. Alle drei wurden
kaputt-boykottiert durch Handlungen und Veranlassung des zuständigen Jugendamt Vogtlandkreis, Amtsvormund Manuela Großpietzsch.
Was war nach knapp 3 Monaten davon noch übrig:
Mein Anruf bei meinem Rechtsbeistand Herrn RA Karsten Dehnz, Kanzlei Kreuzer & Coll. Hüblerstr. 1
01309 Dresden mit der Information, das die Umgangskontakte schon wieder zu bröckeln beginnen, da
ich erneut das Gleiche Verhalten des JA erkenne, wie zu den 3 vorangegangenen Umgangsbeschlüssen, man manipuliert wieder kräftig, das Umgänge ausfallen sollen. Kinder krank, haben andere wichtige Termine. Ich schaffe es jedoch noch, diesem Verhalten mit meiner Erinnerung an die Einhaltung der Umgangsvereinbarung entgegen zu wirken und Ersatztermine zu erwirken.
Stand ein Jahr später, Dezember 2011:
Von 25 Umgängen hat man es geschafft fast 1 Drittel zu vereiteln. Urlaub der Pflegepersonen, Krankheit der Kinder, ec.pp. und keinesfalls Ersatztermine. Störung der ,,Umgangsbegleitung der AWO“ während der Umgangstermine. Alles ,,Gute Gründe“!
Zu guter Letzt gab die AWO an, sich außer Stande zu sehen, die Umgänge weiter begleiten zu können.
Zum eigentlich festgelegten Umgangstermin Silvester 2011 eskalierte es dann völlig. Der Onkel der Kinder fuhr mit meinen Kindern zu seiner neuen Freundin und deren Sohn, welcher sich im gleichen Alter wie mein jüngster Sohn befand. Hiervon erfuhr ich am 30.12.2011 durch eine SMS als Antwort von ihm, als ich genauer nachfragte, ob der Treffpunkt für diesen Umgangstermin der gleiche wie immer bisher sei. Man gab jedoch andere Gründe an, weshalb es keinen Umgang gibt. Die Pflegepersonen würden mit der ganzen Familie an Silvester verreisen. Dazu muss ich vielleicht erwähnen, das meine Kinder bei den Großeltern väterlicher Seits als Pflegekinder leben, zusammen mit dem Onkel, also dem Sohn dieser Familie in einem Haushalt. Durch einen Anruf beim leiblichen Vater, welcher zudem noch das hälftige Sorgerecht hat, erfuhr ich jedoch das nicht die gesamte Familie (er und seine Eltern auch nicht) auf Reisen ging, sondern wie oben schon geschrieben nur der Onkel mit meinen Kindern zusammen. ich versuchte den Onkel natürlich sofort telefonisch zu erreichen, was mir jedoch nicht mehr gelang. Meine Anrufe wurden nicht entgegen genommen.
Auch der mir vorher angekündigte (zusätzliche) Umgangstermin zum Geburtstag meiner jüngsten Tochter, am 04.01.2012 wurde am 03.01.2012 gekänzelt. Die letzte Information war dann, das man bis zum 06.01.2012 ,, verreist“ gewesen sei, basta. Das war um so trauriger, da dies eine Möglichkeit gewesen wäre, das sich alle Geschwister für immerhin eine gemeinsame Geburtstagsstunde hätten sehen können.
Zum Telefonat am 03.01.2012 mit dem Onkel und der Ankündigung das es nun doch keinen Umgang zum 04.01.2012 geben soll habe ich den Onkel der Kinder dann aufgefordert, da ich ja merke wie sehr wieder herum manipuliert wird, umgehend mit dem Jugendamt in Kontakt zu treten und gemeinsam mit den Pflegepersonen (seinen Eltern) klar zu stellen, wenn man sich schon nicht mehr an die geregelten
Umgänge vom OLG-Beschluss gebunden sieht oder diese nicht einhalten kann, mir zeitnah eine entsprechende Begründung zukommen zu lassen, weshalb und vor Allem sich Gedanken zu machen, wie man meinen Kindern und mir den Umgangskontakte gewähren möchte.
Eine direkte Antwort erhielt ich bis Ende Juni 2015 nicht. Immer und immer wieder fragte ich danach, harte aus, hoffte auf eine Antwort, zwischenzeitlich nahmen die Bedrohungen und Beschimpfungen meines Ex-Partners zu. Bezichtigungen von an ihm durch meine Person an ihm und seinem Eigentum begangener Kriminalität. Mir wurde vorgeworfen, ich würde meine Kinder, seine Worte wieder gebend,
,,verarschen“. Meine Vorsprachen vor Ort wurden ignoriert und abgestritten. Bedrohung durch meinen Ex noch und nöcher, das er mir wieder ,, was anhängt“ käme ich auch nur in die Nähe der Kinder. Das Jugendamt hat dies alles nicht Ernst genommen und meine Anfragen zu Umgang bis zum Juli 2015 völlig
missachtet und abgetan als Spinnerei. Es wäre ohnehin viel zeit vergangen und man müsse neu anbahnen. Der Vorwurf, ich hätte mich nicht für die Kinder interessiert, war dann die Spitze der Vorwürfe von Seiten des JA, der Pflegepersonen und des leiblichen Vater. Ich sollte genötigt werden völlig neue Umgangsvereinbarungen unterschreiben, was ich natürlich nicht tat. Die Provokationen folgten wie am Fließband. Schließlich habe ich dann am 16. Oktober 2015 allen Mut und alles Geld (ich lebte zu diesem Zeitpunkt 487 km entfernt) zusammen genommen und bin ins JA gefahren und habe dort Umgang für den selbigen Nachmittag eingefordert (welcher übrigens ein regulärer Umgangstermin gewesen ist, wenn man der Regelung des OLG folgt). Der Umgang wurde mir natürlich nicht gestattet.
So habe ich noch mehr Mut zusammen genommen und bin am Nachmittag zum Wohnort (gleich lautend im Beschluss als Umgangsort) gefahren und habe dort zu meiner Überraschung meine Kinder angetroffen, als diese just in dem Moment wo ich am Haus stand und klingelte von der Schule nach Hause gebracht wurden. Der Opa (Pflegeperson schaffte es nicht die Kinder davon abzuhalten, mir in die Arme zu rennen und mich zu umarmen…….ich wurde vor den Kindern vom Pflegevater immer wieder als Lügnerin bezichtigt, als ich diesen in 10 Minuten zu erklären versuchte, (ich wusste vorher nicht, wieviel Zeit ich habe) das sie bitte niemals glauben sollen ich woll(t)e sie nicht sehen und das ich wieder kommen, in genau 2 Wochen.
Von da an bin ich konsequent alle 2 Wochen zu ihnen gefahren. Sie wurden vor meinem ankommen an ihrem Wohn(Umgangs)ort weggebracht, nicht informiert, das ich kommen und das ich da war. Die Polizei, welche ich hinzu gezogen habe, wurde belogen……ich erlebte furchtbare Dinge in meinem Jobcenter hinsichtlich der Übernahme von Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrecht. Das Jugendamt erklärte die OLG-Vereinbarung für ungültig, ich blieb dran, das dies nur eine Gericht entscheiden könne, denn für mich hat sie freilich Gültigkeit, da diese niemals einseitig aufgekündigt werden könne. So versucht man mit mir seit Wochen zu streiten, redet mir ein, das ich im unrecht sei.
ich erhielt inzwischen einen Brief vom neuen Anwalt meines Ex-Partner ich solle doch ablassen. All dies interessiert mich nicht. Ich fuhr weiter zu meinen Kindern, stand bisher 4 mal für über 3 Stunden im Regen vor dem Haus meiner Kinder ohne das sie da waren, da sie wie im bekannten Muster vor meinem Ankommen von mir weg verbracht wurden. Die Pflegepersonen erzählten mir bei einem der letzten male, das meine Kinder wüssten das ich komme, sie mich jedoch nicht treffen dürfen, da ich mich nicht an Regeln halten würde. Ich bleib weiter, wieder über drei Stunden, wartete. Nichts passierte!
Doch dann…..am Samstag vor Weihnachten schrieb ich dem Onkel eine SMS, das ich meine Kinder gern zum Nachmittag hin besuchen würde, ob die Ok sei (schließlich war dies ein Termin, welcher nicht durch die OLG-Vereinbarung terminiert war) und siehe da, ich habe Sie sehen dürfen, eine Stunde und oh wie Wunder, auch durch die OLG-Vereinbarung terminiert 25.11.2015, für welchen ich mich bereits angekündigt hatte, schien nun ok. und das Wunder geht nun weiter, ich wurde zum Geburtstag meiner Tochter eingeladen. Ich habe Hoffnung meine Kinder wieder zu sehen, am 08.01.2016. Aber ich bleibe wachsam, ich traue diesem ,,plötzlichen“ Frieden nicht, in dieser heiligen Zeit.
Sollte es gewünscht werden berichte ich gern weiter, ich möchte Euch nicht langweilen, nur Mut zusprechen.
Liebe Grüße
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Vielen Dank für Deinen wichtigen Beitrag. Ich habe ähnliches erlebt und bin unfassbar traurig, dass wir Mütter so etwas erleben müssen. Es hat sich in all den Jahren nichts geändert. Vor einigen Jahren gab es Zwangadoptioinen im Osten, heute verweigert man(n) den Müttern im Land Umgang und Sorge für ihre Kinder- aber zahlen dafür, dass sollen wir. Hauptsache der Unterhalt wird überwiesen, ansonsten erhält man noch eine Strafanzeige wegen Verletzung Unterhaltspflicht. Auch dagegen müssen wir angehen, eine Mutter, die eine Schwangerschaft ausgetragen hat und ein Kind auf die Welt gebracht hat- warum soll eine Mutter noch dafür zahlen, wenn ihr die Kinder ohne ihr Wollen entrissen werden? Ich spreche hier nicht von freiwilliger Einigung des Sorgerechts und Umgangs, wenn einvernehmlich die Kinder z.Bsp. beim Vater leben. Aber dafür auch noch zahlen zu müssen, was uns angetan wurde, das setzt dem Ganzen noch die Krone auf!
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Haha und Kinder die ihren Vater nicht sehen wollen werden regelmäßig von den Gerüchten dazu gezwungen selbst wenn er schon Körperverletzungen oder sonstwas begangen hat. Da wird das Gesetz immer gerade so gedreht wie gewünscht.
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Hat dies auf mutterschaftblog rebloggt und kommentierte:
Genau so ist es, habe ich selber auch genau so erlebt!
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